Wir hatten unsere Mitgliederversammlung in diesem Jahr als hybride Veranstaltung angekündigt,
also, dass wir uns vor Ort treffen und sich weitere Mitglieder online zuschalten können.
Bei dieser Art der Mitgliederversammlung sind die Stimmen der online zugeschalteten Mitglieder
allerdings nur gültig, wenn dies die Satzung vorsieht oder per (Ausnahme-)Gesetzgebung für
Mitgliederversammlungen bis zum 31.8.2022 – wie wir inzwischen feststellten.
Genau deshalb wollen wir eine Satzungsänderung beschließen, dass wir künftig auch regulär
Mitgliederversammlungen mit Stimmgültigkeit hybrid oder ganz digital abhalten können.
Wir laden deshalb alle Mitglieder und Interessenten nach Bad Kissingen ein – nur die Stimmen der vor Ort Anwesenden sind gültig. In diesem Jahr finden Vorstandswahlen statt (wir haben da schon etwas vorbereitet). Insofern wollen wir das Zusammentreffen auch nutzen, um gemeinsam mit dem oder den neuen Vorständen weiterzugehen und uns dazu auszutauschen – auch informell untereinander.
Wir laden aber auch nicht anreisende Mitglieder und Interessenten ein, online zugeschaltet zu sein – ohne Stimmrecht, gut zu wissen: §6 (5) unserer Satzung lautet:
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl erscheinender Mitglieder beschlussfähig.
Deshalb folgendes Rahmenprogramm
Freitag 7.10:
16:00 Uhr – Mitgliederversammlung mit Impulsvorträgen der zur Wahl antretenden
Vorstandskandidat*innen im Konferenzraum in der Villa Heiligenfeld, Altenbergweg 6,
in 97688 Bad Kissingen, Parkplätze sind vor dem Haus. Link zur Anreise.
19:00 Uhr – gemeinsames Abendessen im ROSALISS | CAFÉ & VINORANT am Rosengarten,
Balthasar-Neumann-Promenade 12+16, 97688 Bad Kissingen
Samstag, 8.10.:
09:00 Uhr – Vorstandsfrühstück mit Gästen im Hotel Viktoria, Am Kurgarten 5-7,
97688 Bad Kissingen
13:00 Uhr – Besichtigung der Sinneszeit eG, Tagungs- und Retreatzentrum in Bad Kissingen,
www.sinneszeit.net. Wir sind mit dem Team der Sinneszeit im Austausch über deren
Ausrichtung Spiritualität und Wirtschaft.
Wir bitten dich um Anmeldung zur Mitgliederversammlung im nachfolgenden Button und bitten dich um Antwort bis Freitag, den 16.10., damit wir das gut planen können. Vielen Dank dafür!
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung und Vorstellung neuer Mitglieder
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vorstandes für das abgelaufene Jahr (Arbeit/Finanzen)
5. Entlastung des Vorstandes
6. Impulsvorträge der zur Wahl antretenden Vorstandskandidat*innen
7. Vorstandswahlen
8. Änderung der Satzung:
- § 4 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
(2) Der Verein kann einen Beirat installieren. - § 6 Mitgliederversammlung
Für die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung gilt
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durchzuführen.
(2) In dringenden Fällen kann auf Beschluss des Vorstands eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung mindestens von 1/10 sämtlicher Mitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
(3) Die Einladung muss in jedem Fall zwei Wochen vorher und schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung gemäß Poststempel ausreichend. Die Einladung kann auch per E-Mail und / oder Telefax erfolgen.
(4) Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z. B. per Telefon oder Videokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz / anderen Medien / Telefon durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz / anderen Medien / Telefon durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand. - § 7 Beirat
1. Der Vorstand kann einen Beirat einberufen, der aus maximal 5 Personen besteht.
2. Die Mitglieder des Beirates werden durch einen Vorstandsbeschluss bestellt und entlassen, in der Regel für 3 Jahre.
3. Die Tätigkeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder des Beirats erhalten keine Vergütung oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
5. Der Beirat versammelt sich mindestens einmal im Jahr – in der Regel real, durch vorherigen Vorstandsbeschluss ist dies auch online oder hybrid möglich. Der Vorstand lädt gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des Beirats zu den Sitzungen ein. Für die Beiratssitzung bereitet der Vorstand folgende Unterlagen vor und versendet diese spätestens eine Woche vorab:
a) aktuelles Wirkungsbericht
b) zu besprechende Inhalte
c) weitere Unterlagen stellt der Vorstand auf Nachfrage des Beirates auch unterjährig bereit
6. Aufgaben und Rechte des Beirates:
a) Der Beirat berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins und unterstützt ihn in strategischen und finanziellen Fragen und bringt Inhalte ein, die er für den Verein für relevant und bereichernd findet (z. B. für die jährlichen Impulstage).
b) Der Beirat bringt Expertise und Möglichkeiten der Vernetzung.
c) Der Beirat wirbt für die Ideen und Ziele des Vereins in der Öffentlichkeit.
d) Der Beirat hat wie jedes Mitglied das Recht, Impulse und Anträge in die Mitgliederversammlung einzubringen.
9. Weiterentwicklung des Netzwerkes und der Impulstage
10. Verschiedenes
Auf Wunsch der Mitgliederversammlung der letzten Jahre haben wir den Vorstandsbericht auf unserer Website im Mitgliederbereich veröffentlicht. Falls du deine Zugangsdaten verlegt hast, senden wir dir diese gerne wieder zu.
Wir freuen uns auf Dich!
Der Vorstand
Hartmut Goebel, Christine Seger und Birte Vehrs